Autoverkaufsvertrag

Obwohl der Autoverkaufsvertrag auch in mündlicher Form gültig ist, ist es äußerst zu empfehlen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Das wird Ihnen viele Probleme im Fall eines möglichen Rechtstreits ersparen. Zudem ist ein Kaufvertrag auch bei der Versicherung und der Anmeldebehörde von Nöten. Bereiten Sie das Kaufvertragsformular vor und informieren Sie sich über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die dabei beachtet werden sollten. Bitte beachten sie aber, dass es sich hier um Tipps handelt. die jedoch eine Rechtsberatung nicht ersetzen können. Wer es eilig hat, kommt hier direkt zum mobile.de – Musterkaufvertrag.
 Autoverkaufsvertrag

Weiterhin führen wir die Grundanforderungen auf, die in der Regel bei einem Privatverkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs eingehalten werden sollen, d. h. einem Autoverkauf, der von einer Privatperson und von keinem Unternehmer ausgeführt wird. Als Unternehmer werden bereits solche bezeichnet, die ihr Auto in Ausübung ihrer gewerblichen und selbstständigen Tätigkeit verkaufen, wie z. B. Selbständige in unterschiedlichen Bereichen.

Sehr empfehlenswert ist eine Untersuchung durch den ADAC, weil sie Ihre Verkaufschancen beträchtlich erhöht.

Achten Sie darauf, dass der Käufer volljährig ist und einen aktuell geltenden Führerschein besitzt sowie, ob die Angaben darin mit denen im Personalausweis übereinstimmen.

Achtung: seit dem 01.10.2005 wird der Fahrzeugschein von der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der Fahrzeugbrief von der „Zulassungsbescheinigung Teil II“ ersetzt. Die alten Unterlagen gelten bis zur Ummeldung.

Welche Angaben brauche ich für einen vollständigen Autoverkaufsvertrag?

  • Vollständigen Namen des Verkäufers, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Telefonnummer
  • Vollständigen Namen des Käufers, sein Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, Personalausweisnummer sowie die Angaben der ausstellenden Behörde
  • Informationen über das jeweilige Fahrzeug: Hersteller, Typ des Fahrzeugs, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Informationen über die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung
  • den genauen Preis
  • genaue Informationen über entstandene Unfallschäden und sonstige Beschädigungen
  • Typ des Motors
  • frühere Benutzungsweise, Anzahl der Vorbesitzer sowie Herkunft des Fahrzeugs (z. B. Importfahrzeug)
  • gesamte Fahrleistung und notwendige Zusatzausstattung

Wichtig für den Verkäufer beim Autoverkaufsvertrag!

autoverkaufsvertrag Autoverkaufsvertrag Sehr wichtig ist es, dass Sie alle Fahrzeugunterlagen und -schlüssel im Vertrag quittieren.

Schließen Sie auch eine Passage in den Vertragstext ein, die bestätigt, dass das jeweilige Fahrzeug vor dem Kauf besichtigt und probegefahren wurde. Sonst werden Sie zu einer Gewährleistungspflicht von 2 Jahren gezwungen sein, was zur Entschädigung künftig notwendiger Reparaturen, Kaufpreisminderung oder Zurücktreten vom Autokaufvertrag führen kann.

Seien Sie auch ehrlich, was Unfallsschäden oder sonstige Beschädigungen angeht. Mangelnde oder falsche Informationen darüber können als arglistige Täuschung qualifiziert werden und zu den oben genannten Folgen führen. Sollten Sie nicht der Erstbesitzer des entsprechenden Fahrzeugs sein, so seien Sie vorsichtig es als „unfallfrei“ zu bezeichnen. Die Verantwortung für möglichen Betrug wird nach den Vertragsbedingungen auf Sie übertragen.

Bestehen Sie darauf, dass die Verkaufsmeldungen unverzüglich an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft geschickt werden, wobei Sie Ihre Kopien behalten. Anderenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie bis zu 1 Jahr für Kfz-Steuer und Versicherung haften. Die Versicherung und die Kfz-Steuer gehen erst ab dem Moment der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungs- und Versicherungsstelle auf den Erwerber über. Deswegen ist es auf keinen Fall falsch, wenn Sie die Verkaufsmeldung persönlich kontrollieren wollen.

Wichtig für den Käufer beim Aufoverkaufsvertrag

Bevor Sie einen Gebrauchtwagen erwerben und einen Kaufvertrag unterschreiben, überprüfen Sie gründlich alle notwendigen Unterlagen: mögliche Gebrauchtwagenuntersuchung durch den ADAC, schriftliche Verkaufsvollmacht des Verkäufers, bestehende Versicherungen (Haftpflicht, Kasko), Personalausweis des Verkäufers.

Beachten Sie, ob der jeweilige Verkäufer der Fahrzeugeigentümer selbst ist und verlangen Sie von ihm eine schriftliche Verkaufsvollmacht, Personalausweis sowie den Personalausweis des Vollmachtgebers.

Beachten Sie, dass alle oben genannten Angaben der Fahrzeugunterlagen persönlichen Unterlagen des Verkäufers entsprechen und im Kaufvertrag vollständig angegeben werden.

Welche Fahrzeugunterlagen soll der Autokäufer nach dem abgeschlossenen Kauf bekommen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Stilllegungsbescheinigung bei Kfzs, die vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung

Alle diese Dokumente zuzüglich eines Personalausweises mit Meldebestätigung, eine Einzugsermächtigung des Fahrzeugeigentümers für die Kfz-Steuer sowie Nummernschilder (bei Wechsel des Zulassungsbezirks) sind für eine sofortige Kaufmeldung bei einer Zulassungsstelle erforderlich.

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